AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Conti Gastronomie im Haus der Bayerischen Wirtschaft Max-Joseph-Strasse 5, 80333 München

1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Regelungen, insbesondere entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden, gelten nur dann als vereinbart, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich als an Stelle dieser Bedingungen geltend bestätigt werden. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

2. Bei laufender Geschäftsbeziehung gelten diese AGB gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts in ihrer jeweils gültigen Fassung auch ohne besonderen Hinweis oder Bezugnahme für alle künftigen Geschäfte, insbesondere auch im Falle mündlicher oder telefonischer Abrufoder Folgeaufträge.

3. Unsere Angebote sind freibleibend und unterliegen dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Soweit wir keine ausdrückliche Zusicherung gegeben haben, bleiben im Cateringbetrieb Abweichungen und Änderungen gegenüber unserer Leistungsbeschreibung vorbehalten.

4. Bestellungen werden erst aufgrund schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich, es sei denn, dass die bestellte Leistung von uns bereits ausgeführt oder in Rechnung gestellt wurde. Ist der Kunde kein Verbraucher, so verzichten die Parteien im elektronischen Geschäftsverkehr auf die Anwendung der Regelungen aus § 312e, Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB. Die Bestätigung des Zugangs elektronischer Bestellungen (Email) stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Bei Bestellungen im elektronischen Geschäftsverkehr wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen zusammen mit diesen AGB per Email zugesandt.

5. Der Kunde ist verpflichtet, unseren Mitarbeitern zumutbare Anlieferungs- und Arbeitsbedingungen zu verschaffen, insbesondere zugfreie und ausreichend klimatisierte Arbeitsräume zur Verfügung zu stellen. Soweit unsere Mitarbeiter trotz erschwerter Bedingungen arbeiten, ist der Kunde zur Leistung einer entsprechenden Zulage verpflichtet.

6. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

7. Storniert der Kunde seinen Auftrag bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn so wird eine vom Kunden zu zahlende Pauschale in Höhe von 35% des vereinbarten Preises fällig. Erfolgt die Stornierung bis zu 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, so beträgt die Pauschale 80% des vereinbarten Preises. Bei späterer Stornierung schuldet der Kunde den vollen Preis. Es bleibt uns unbenommen, einen über die jeweilige Pauschale hinausgehenden Schaden geltend zu machen. Ebenso steht dem Kunden der Nachweis eines die Pauschale unterschreitenden Schadens frei.

8. Änderungen der Anzahl der zu bewirtenden Personen sind uns möglichst frühzeitig mitzuteilen. Wir werden uns im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren bemühen, entsprechende Mehr- oder Mindermengen zu liefern. Änderungen, die uns später als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn gemeldet werden, können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

9.a. Soweit eine Haftung nicht nach Ziffern 9.c. und 9.d. beschränkt oder ausgeschlossen ist, haften wir der Höhe nach unbeschränkt für Schäden, die durch die schuldhafte Verletzung vertraglicher Hauptpflichten oder wesentlicher Nebenpflichten entstanden sind, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf und die für die Erreichung des Vertragszwecks wichtig sind (Kardinalpflichten). Ebenso haften wir beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, im Falle arglistiger Täuschung und für Schäden, die durch die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung vertraglicher, nicht zu den Kardinalpflichten gehöriger Nebenpflichten (einfache Nebenpflichten) durch Mitglieder unserer Geschäftsführung oder leitende Mitarbeiter von uns entstanden sind.

9.b. Ist eine Haftung nach Ziffer 9.a. nicht begründet, so ist unsere Haftung für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei Schäden aus grob fahrlässigem Verhalten eines unserer Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf die Ersatzleistung unserer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von € 3 Millionen pro Schadensereignis, für Vermögensschäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind jedoch auf € 50.000 pro Schadensereignis, beschränkt. Für den Fall, dass dieser Versicherungsschutz nicht oder nicht vollständig zugunsten des Kunden besteht, haften wir maximal in dieser Höhe unmittelbar. Eine weitergehende Haftung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

9.c. Unsere Haftung ist ebenfalls auf 3 Millionen pro Schadensereignis und für Vermögensschäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind, auf € 50.000 pro Schadensereignis beschränkt, wenn der Kunde auf das ihm bekannte oder erkennbare Risiko ungewöhnlicher und den gewöhnlichen Umfang überschreitender Schäden, die für uns nicht vorhersehbar waren, nicht hingewiesen hat.

9.d. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für den Verlust aufgezeichneter Daten, es sei denn, dass wir insoweit einen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen hat. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus anderem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

9.e. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die außervertragliche und vorvertragliche Haftung. Sie gelten jedoch nicht für Schäden, die durch die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit verursacht worden sind. Ebensowenig gelten sie für Ansprüche nach §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen des Unvermögens und der Unmöglichkeit der Leistung.

9.f. Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und anderen Erfüllungsgehilfen.

9.g. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren spätestens sechs Monate nach Entstehung des Anspruchs, soweit nicht Ansprüche aus arglistigem Verhalten oder aus Produzentenhaftung geltend gemacht werden.

10. Das Eigentum an unserer Lieferung geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.

11. Soweit unser Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis nach Wahl der klagenden Partei München (Landgericht München I) oder der allgemeine Gerichtsstand der beklagten Partei.

München, im Januar 2012

 

Kontaktdaten

Conti Gastronomie
im Haus der Bayerischen Wirtschaft
Max-Joseph-Strasse 5
80333 München

Telefon: 089-55178-546
Fax: 089-55178-681
E-Mail: info(at)conti-bistro.de

 

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